Stromtarife vergleichen: Wann der Grundpreis den Arbeitspreis überholt
Ein niedriger Arbeitspreis ist nicht automatisch ein günstiger Stromtarif. Für den Vergleich zählt die gesamte Jahresrechnung. Mit zwei Beispieltarifen lässt sich sogar ausrechnen, ab welchem Jahresverbrauch sich die Reihenfolge ändert.
Mit diesen Rechnern selbst nachvollziehen
Die Beispiele im Beitrag verwenden frei gewählte Annahmen. Mit den folgenden Rechnern kannst du andere Werte einsetzen und den Rechenweg nachvollziehen.
Die Rechenregel für einen Tarif
Jahreskosten = Jahresverbrauch in kWh × Arbeitspreis je kWh + zwölfmal monatlicher Grundpreis. Werden zwei Tarife verglichen, müssen sie mit genau demselben angenommenen Jahresverbrauch gerechnet werden.
Beispiel bei 2.000 kWh Jahresverbrauch
Tarif A kostet angenommen 0,32 Euro/kWh plus 8 Euro Grundpreis monatlich: 2.000 × 0,32 + 96 = 736 Euro. Tarif B kostet 0,29 Euro/kWh plus 15 Euro Grundpreis monatlich: 2.000 × 0,29 + 180 = 760 Euro. Bei diesem Verbrauch ist A um 24 Euro günstiger.
Beispiel bei 4.000 kWh Jahresverbrauch
Mit denselben Tarifen ergeben sich bei 4.000 kWh für A: 4.000 × 0,32 + 96 = 1.376 Euro. Tarif B kostet: 4.000 × 0,29 + 180 = 1.340 Euro. Jetzt ist B um 36 Euro günstiger. Alle genannten Preise sind fiktive Rechenwerte.
Den rechnerischen Schnittpunkt ermitteln
Die jährliche Grundpreisdifferenz beträgt 180 − 96 = 84 Euro. Die Arbeitspreisdifferenz beträgt 0,32 − 0,29 = 0,03 Euro je kWh. 84 / 0,03 = 2.800 kWh: Bei diesem Verbrauch haben beide Modell-Tarife ohne weitere Bestandteile dieselben Jahreskosten.
Was noch nicht in der Rechnung steckt
Boni, Preisstaffeln, Preisänderungsklauseln, Vertragslaufzeit, Messentgelte und Kündigungsfristen können die realen Vertragskosten verändern. Ein Vergleich mit einem Jahreswert ersetzt daher keine Prüfung des vollständigen Angebots.
Warum der Abschlag kein Preisvergleich ist
Ein monatlicher Abschlag ist zunächst eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Jahresrechnung wird durch Verbrauch und Vertragsbedingungen bestimmt. Für den Tarifvergleich ist der rechnerische Jahresgesamtpreis aussagekräftiger als ein beworbener Monatsabschlag.
Quellen und weiterführende Fachinformationen
Die Musterrechnungen verwenden eigene illustrative Annahmen. Für fachliche Einordnung und aktuelle Regelungen helfen diese externen Primärquellen:
Passende AshleySun-Werkzeuge
Je nach Thema findest du auf AshleySun passende Rechner oder Apps. Die Rechen- und App-Oberflächen sind von diesem redaktionellen Hintergrundwissen getrennt, damit klar bleibt, was Erklärung und was Werkzeug ist.